Arbeitssicherheit – unser Service für Sie!
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Sicherheitsfachkraft entsprechend des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
und der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften.
- Einführung, Pflege und Interne Auditierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen incl. Erstellung eines Kurzprotokolls vor Ort
- Bei Besonderheiten erhalten Sie zusätzlich ein ausführliches Protokoll
- Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen
- Zusätzliche Begehungen mit Ihrer Berufsgenossenschaft sowie dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz
- Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beurteilungen von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen
- Erstellung oder Hilfestellung bei Gefährdungsanalysen
- Durchführung oder Unterstützung bei Mitarbeiterunterweisungen zu allen Themen rund um die Arbeitssicherheit
- Erstunterweisungen
- Auszubildenden Unterweisung
- Erstellung von Betriebsanweisungen Gefahrstoffe (an Hand der Sicherheitsdatenblätter Ihrer Gefahrstoffe) einschließlich das daraus resultierende Gefahrstoffkataster
- Maschinenbetriebsanweisungen
- Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung
- Betriebsanweisung PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, nach DIN VDE 0701-0702 und DGUV Vorschrift 3
- Prüfung von PSA gegen Absturz
- Prüfung von Leitern und Tritten, nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten)