Fachkraft für Arbeitssicherheit – für menschengerechte Gestaltung der Arbeit
Fachkraft für Arbeitssicherheit – moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ohne ein ganzheitliches Verständnis von Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen nicht denkbar. Der Arbeitgeber ist es, der die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten trägt. Der Gesetzgeber hat dazu die Institution der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), den innerbetrieblichen Berater in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz, geschaffen. Zusammen mit einem Arbeitsmediziner unterstützt die FaSi Unternehmen oder Behörden ab einem Mitarbeiter gemäß Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG.
Beratung Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Beratung von betrieblichen Führungskräften obliegt der Fachkraft für Arbeitssicherheit genauso wie deren Unterstützung bei der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus gesellt sich auch noch die Schaffung eines menschengerechten Arbeitsumfeldes im Betrieb zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben kann als freier Mitarbeiter oder als Angestellter erfolgen. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt sowohl die Aufgaben als auch die betriebliche Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gemäß ASiG muss das Unternehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Im Unternehmen als Stabsstelle angesiedelt, ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit dem Unternehmer direkt unterstellt und gegenüber Mitarbeitern in der Regel nicht weisungsbefugt.
Themen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit befasst sich mit Fragen zu den verschiedensten Themen im Betrieb. Typisch und zentral sind zum Beispiel Fragestellungen, die sich auf die Gestaltung von Arbeitsprozessen beziehen – mit dem Ziel, den in einem Unternehmen arbeitenden Menschen möglichst optimale Bedingungen zu bieten. Weiter geht es um die Beantwortung von Fragen, wie man die Gesundheit effektiv schützen kann, wie man Maschinen so konstruiert, dass gefahrloses Arbeiten möglich ist, wie man das Bewusstsein und den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheitsschutz nachhaltig stärken kann. Der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt so auch große Bedeutung in punkto Unternehmensführung, Unternehmensstrategie und Unternehmensorganisation zu.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Keine Frage: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über maßgeblichen Einfluss bei der kompetenten Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes. So darf der Arbeitgeber als Fachkraft für Arbeitssicherheit nur eine Person bestellen, die auch über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Das heißt: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde besitzen (vgl. §7, Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Anforderungen erfüllen Sicherheitsingenieure/Sicherheitsingenieurinnen, Sicherheitstechniker/Sicherheitstechnikerinnen und Sicherheitsmeister/Sicherheitsmeisterinnen. Maßgebend für die Auswahl sind Struktur und Organisation des jeweiligen Betriebes: Ein Sicherheitsingenieur/eine Scherheitsingenieurin zum Beispiel kommt dann in Frage, wenn das Tätigkeitsspektrum der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine ingenieurmäßige Ausbildung erfordert.
Position einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Möchte ein Unternehmer die Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit eigenem Personal besetzen, so kann er einen geeigneten Mitarbeiter oder eine geeignete Mitarbeiterin ausbilden lassen. Der zuständige Technische Aufsichtsbeamte nimmt dann die eingehende Prüfung vor und stellt fest, ob der vom Arbeitgeber vorgeschlagene Mitarbeiter auch den Zulassungskriterien für die Ausbildung genügt. Wer kommt für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Frage? Wer eine Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister besitzt und dazu mindestens zwei Jahre Berufspraxis belegen kann, erfüllt die Voraussetzungen für die Ausbildung: Die Ausbldung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst fachliche Inhalte genauso wie Anleitungen zum systematischen Handeln. Die Ausbildung zur FaSi übernehmen in Deutschland im Wesentlichen die Berufsgenossenschaften: Dort erfolgt diese berufsbegleitend und ist in der Regel in sechs Präsenzphasen gegliedert, welche jeweils mit schriftlichen Prüfungen abgeschlossen werden. Unter http://www.sicherheitsfachkraft-ausbildung.de findet sich ein Überblick zur SiFa-Ausbildung.