Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen. Diese werden durch verschiedene Vorkehrungen und Aktivitäten erreicht, die somit die Sicherheit und Erhaltung der Gesundheit und des Lebens der Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziel haben.
Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist anwendbar auf alle
- öffentlichen und
- privaten Betriebe
sobald 1 Angestellter beschäftigt wird (auch 400-Euro-Kräfte).
Diese Vorschrift gilt auch auf Vereine sobald ein Mitglied für seine Tätigkeit ein Entgelt bekommt (z. B. Vorstand, Platzwart).
Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (= Sicherheitsfachkraft) zu bestellen. Diese haben vielfältige und umfangreiche Aufgaben. Sie sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Wir betreuen Unternehmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie erhalten die gesetzlich geforderten „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Form eines externen Betreuungsverhältnisses durch ASD Benschu & Partner.
Eine externe Betreuung hat viele Vorteile für Sie. Nutzen Sie die Chancen, die ein guter Arbeitsschutz Ihnen als Unternehmer bietet. Denn unzureichende Arbeitssicherheit hat viele Auswirkungen.