Arbeitsschutz für Mensch und Maschine
Arbeitsschutz ist das Bestreben, den Menschen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen in seiner Berufsarbeit zu bewahren.
Das Ziel ist ein störungsfreier Betriebsablauf
Der Gesetzgeber (Berufsgenossenschaft) schreibt Ihnen als Arbeitgeber daher eine Vielzahl von Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer vor.
Die mögliche Betreuungsform richtet sich nach Art und Größe Ihres Unternehmens, sowie genaue Vorgaben der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 2.
Individuelle Betreuung ist unser Anliegen, Unternehmensnähe ist uns wichtig.